Werde zum Spezialisten

Eine Weiterbildung vermittelt zusätzliche Qualifikationen, die nicht zwingend mit dem aktuell ausgeführten Beruf im Zusammenhang stehen. Eine Weiterbildung ist eine Spezialisierung einer bereits vorhandenen Berufsqualifikation.

Für eine Weiterbildung, auch Aufstiegsfortbildungen genannt, bestehen gesetzlich vorgegebene Zulassungsvoraussetzungen nach Berufsbildungsgesetz §§ 53 oder 54 . Sie enden mit einer Abschlussprüfung vor der jeweiligen zuständigen Stelle nach § 71 BBiG.

 

Aufstiegsfortbildungen nach § 53 verfügen bundesweit über gleiche Anforderungen/Inhalte und sind vergleichbar. 

Für TFA gibt es aktuell nur wenige Aufstiegsfortbildungen und die vorhandenen sind jeweils über die IHK zu absolvieren. Hierzu gehören: 

  • Fachwirt*in für Gesundheit und Soziales, 
  • Betriebswirt*in oder 
  • Hundefachwirt*in

Aufstiegsfortbildungen nach § 54 fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Landeskammern. 

Entsprechende Aufstiegsfortbildungen stehen derzeit für TFA leider nicht zur Verfügung. 

Es gibt sie hingegen bei MFA und ZFA. Regelungen und Mustercurricula sind auf den Seiten der Bundesärzte- bzw. Bundeszahnärztekammer zu finden.

 

2020 wurden die bereits bestehenden drei Stufen für die Aufstiegsfortbildung gesetzlich verankert und einheitliche Abschlussbezeichnungen etabliert: 

  • Erste Stufe: Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mindestens 400 Stunden)
  • Zweite Stufe: Bachelor Professional (mindestens 1.200 Stunden) und
  • Dritte Stufe: Master Professional (mindestens 1.600 Stunden).